Fischerei-Ausübung:



Erlaubt sind zwei Handangeln mit je 1 Haken, davon nur 1 Raubfischangel. Die Angeln müssen vom Inhaber des Fischereischeines persönlich beaufsichtigt werden. Das Fischen ist erlaubt von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.

Aalfang ist erlaubt bis 24 Uhr mit 2 Handangeln.

Das Angeln an Stauwehren mit Fischtreppen ist im Umkreis von 30 m von der Fischtreppe verboten. Im übrigen gelten die Richtlinien des VDSV.