Fischerei-Ausübung:



Erlaubt sind zwei Handangeln mit je 1 Haken, davon nur 1 Raubfischangel (Blinker, Spinner, Köderfisch usw.). Die Angeln müssen vom Inhaber des Fischereischeines persönlich beaufsichtigt werden. Das Fischen ist erlaubt von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.